Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Expertinnen und Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als schwerbehinderte Person oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.
Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Kündigung, Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung oder betriebliche Altersversorgung. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.
Was soll ich zuerst tun bei einem Problem?
Als Gewerkschaftsmitglied hast du nicht nur Vorteile wie bessere Tarifverträge, sondern auch kostenfreien Arbeits- und Sozialrechtsschutz. Du benötigst deshalb für diese beiden Bereiche keine separate Rechtsschutzversicherung. Anders als bei einer Versicherung suchst du dir aber nicht einen externen Anwalt, für den wir die Kosten übernehmen, sondern du meldest dich bitte mit deinem Anliegen direkt bei uns.
Wenn du Rechtsschutz oder Rechtsberatung benötigst, dann melde dich bitte mit deinem Anliegen in der Geschäftsstelle. Unsere für den Rechtsschutz verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen rufen dich dann schnellstmöglich zurück. Wir können am Telefon direkt klären, ob Fristen eingehalten werden müssen oder welche weiteren Unterlagen wir benötigen. Oftmals können wir direkt telefonisch weiterhelfen.
Gerne kannst du uns zu prüfende Dokumente, wie z.B. Zeugnisse und Arbeitsverträge auch vorab zuschicken (bielefeld@igmetall.de). Skizziere in der Mail bitte kurz dein Anliegen/ deine Fragen/ die Situation. Wir rufen dich dann nach der Überprüfung zurück und besprechen die identifizierten Punkte.
Wie geht es danach weiter?
Wenn wir das Problem nicht telefonisch klären können, vereinbaren wir mit dir einen persönlichen Termin in der Geschäftsstelle. In diesem Termin klären wir den Sachverhalt. Dann versuchen wir zunächst, für dich eine gütliche und außergerichtliche Klärung herbeizuführen, indem wir zum Beispiel offene Entgeltzahlungen, zu Unrecht gestrichene Urlaubstage, oder andere offene Forderungen beim Arbeitgeber geltend machen und unter Setzen einer Frist einfordern.
Erst wenn der Arbeitgeber diese Frist verstreichen lässt, geben wir den Fall an den DGB Rechtsschutz ab und klagen für dich deine Forderungen ein.
Ausgenommen von diesem gütlichen Verfahren sind Kündigungen oder Widersprüche gegen Bescheide von Behörden. Diese Fälle nehmen wir in der Geschäftsstelle sofort auf und leiten sie direkt zur Klageerhebung an den DGB-Rechtsschutz weiter.
Der DGB Rechtsschutz ist die größte arbeitsrechtliche Kanzlei in Deutschland und bietet juristische Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder. Der DGB Rechtsschutz vertritt dich vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten und falls nötig bis vor das Bundesarbeits- oder Bundessozialgericht.
Was muss ich zu einem Termin mitbringen?
Um Rechtsschutz und Rechtsberatung sachgerecht durchführen zu können, benötigen wir natürlich Unterlagen von dir. Deshalb bringt bitte zu einem Termin vor Ort immer folgende Unterlagen mit:
Arbeitsvertrag
die letzten drei Abrechnungen
sämtliche Unterlagen zum Sachverhalt (z.B. Kündigungsschreiben, vorherige Abmahnungen, Bescheide, Widersprüche, usw.)
Was ist sonst noch WICHTIG?
Bitte beachte, dass die Gewährung von Rechtsschutz immer an die satzungsgemäße Beitragszahlung gekoppelt ist.
Die IG Metall gewährleistet den Rechtsschutz ausschließlich durch die eigenen Anwälte des DGB Rechtsschutzes. Beratung oder Vertretung durch externe Anwälte zahlen wir nur in absoluten Sonderfällen und nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsstelle.
Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)